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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16 (https://dejure.org/2016,50165)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.12.2016 - 10 S 35.16 (https://dejure.org/2016,50165)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2016 - 10 S 35.16 (https://dejure.org/2016,50165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 Abs 6 BBG, § 62 Abs 1 S 2 BBG
    Aufforderung an einen Beamten zu Angaben zu Gründen für seine Erkrankung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 Abs 6 BBG, § 62 Abs 1 S 2 BBG, § 123 VwGO, § 146 VwGO
    Aufforderung zu Angaben zu Gründen für Erkrankung; dienstliche Weisung; Vorbereitung einer Untersuchungsaufforderung; Untersuchungsanordnung; Mitwirkungsobliegenheit; Verhältnismäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufforderung an einen Beamten zu Angaben zu Gründen für seine Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 300
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16
    Der Dienstherr muss sich daher bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 -, juris Rn. 20 ff.; Beschluss vom 10. April 2014 - BVerwG 2 B 80.13 -, juris Rn. 8 ff.).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang eine Befragung des Beamten nach den Ursachen seiner Fehlzeiten angesprochen hat (Urteil vom 30. Mai 2013, a.a.O., Rn. 27), betrifft dies weder eine Verpflichtung des Dienstherrn, den Beamten auf Auskunft in Anspruch zu nehmen, noch das Recht, hierfür auf eine dienstliche Anordnung i.S.d. § 62 Abs. 1 Satz 2 BBG zurückzugreifen.

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768

    Anforderungen an die Untersuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16
    Dieser kann selbst entscheiden, in welchem Umfang er seine gesundheitliche Situation und etwaige medizinische Unterlagen seinem Dienstherrn gegenüber offenbart, muss allerdings unter Umständen hinnehmen, dass der Dienstherr nach vergeblichen Aufklärungsbemühungen eine (amts-)ärztliche Untersuchung auf einer geringeren tatsächlichen Erkenntnislage anordnen darf (vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 1 L 1128.15 -, juris Rn. 17; s. auch BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 28 ff.).

    Neben der direkten Befragung des Beamten (auf freiwilliger Basis) besteht für den Dienstherrn zudem die - vom Verwaltungsgericht angeregte - Möglichkeit, dem Beamten aufzugeben, die krankheitsbedingten Ursachen für seine Fehlzeiten gegenüber einem Arzt anzugeben (vgl. zur Auskunft direkt an die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 4 S 8.16 -) oder sich zu einer (lediglich orientierenden) Erstuntersuchung bei einem (Amts-)Arzt vorzustellen (vgl. dazu etwa OVG NW, Beschluss vom 16. März 2015 - 6 B 150/15 -, juris Rn. 9 und Beschluss vom 21. September 2016 - 6 B 963/16 -, juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 31, 33).

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16
    Der Dienstherr muss sich daher bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 -, juris Rn. 20 ff.; Beschluss vom 10. April 2014 - BVerwG 2 B 80.13 -, juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16
    Auch wenn der Beamte im Rahmen seiner Treupflicht gehalten ist, zu einem ordnungsgemäßen, störungsfreien Dienstbetrieb beizutragen und in diesem Zusammenhang ggf. auch an der Klärung seines eigenen Gesundheitszustandes mitzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 -, juris Rn. 25), verpflichtet ihn dies nicht zur unmittelbaren und umfassenden Auskunftserteilung gegenüber dem Dienstherrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2016 - 6 B 963/16

    Anordnung einer polizeiärztlichen Untersuchung zur Feststellung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16
    Neben der direkten Befragung des Beamten (auf freiwilliger Basis) besteht für den Dienstherrn zudem die - vom Verwaltungsgericht angeregte - Möglichkeit, dem Beamten aufzugeben, die krankheitsbedingten Ursachen für seine Fehlzeiten gegenüber einem Arzt anzugeben (vgl. zur Auskunft direkt an die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 4 S 8.16 -) oder sich zu einer (lediglich orientierenden) Erstuntersuchung bei einem (Amts-)Arzt vorzustellen (vgl. dazu etwa OVG NW, Beschluss vom 16. März 2015 - 6 B 150/15 -, juris Rn. 9 und Beschluss vom 21. September 2016 - 6 B 963/16 -, juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 31, 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2015 - 6 B 150/15

    Verpflichtung eines Polizeibeamten zu eineramstärztlichen Untersuchung auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16
    Neben der direkten Befragung des Beamten (auf freiwilliger Basis) besteht für den Dienstherrn zudem die - vom Verwaltungsgericht angeregte - Möglichkeit, dem Beamten aufzugeben, die krankheitsbedingten Ursachen für seine Fehlzeiten gegenüber einem Arzt anzugeben (vgl. zur Auskunft direkt an die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 4 S 8.16 -) oder sich zu einer (lediglich orientierenden) Erstuntersuchung bei einem (Amts-)Arzt vorzustellen (vgl. dazu etwa OVG NW, Beschluss vom 16. März 2015 - 6 B 150/15 -, juris Rn. 9 und Beschluss vom 21. September 2016 - 6 B 963/16 -, juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 31, 33).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Eine Reduzierung des Streitwertes, wie in Nr. 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (LKRZ 2014, 169) empfohlen, erfolgt nicht, weil mit der Entscheidung in diesem Eilverfahren die Hauptsache vorweggenommen wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. April 2016 - 2 B 10213/16.OVG - Beschluss vom 19. September 2016 - 2 B 10743/16.OVG - Beschluss vom 1. September 2017 - 2 B 11536/17.OVG - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2016 - 10 S 35.16 -, IÖD 2017, 89 [91]; a.A. BayVGH, Beschluss vom 23.11.2016 - 3 C 16.2091 -, NVwZ-RR 2017, 264; HessVGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -).
  • VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20

    Untersuchungsanordnung

    Es handelt sich aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Beamten um eine Mitwirkungsobliegenheit (OVG B-B, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - OVG 10 S 35.16 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.05.2018 - 2 VR 3.18

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen

    Hierzu ist in der Antragsschrift nichts vorgetragen und konnte in der Kürze der Zeit - die amtsärztliche Untersuchung sollte in weniger als einer Stunde nach Vorlage der Sache an den Senat stattfinden - auch nicht aufgeklärt werden (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 10 S 35.16 - NVwZ-RR 2017, 300 Rn. 3 ff.; VGH München, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.27 68 - juris Rn. 26 ff.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 1 L 1128/15 - juris Rn. 11 ff. <IÖD 2015, 227 nur LS>).
  • VG München, 20.02.2024 - M 5 E 23.5421

    Amtsärztliche Untersuchung, Formelle und inhaltliche Anforderungen an die

    Eine Dienstpflicht des Beamten zu konkreter Gesundheitsauskunft besteht jedoch wohl nicht (BVerwG, B.v. 16.5.2018 - 2 VR 3.18 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 13, juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16 - NVwZ-RR 2017, 300, juris Rn. 4).

    Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Beamte nicht verpflichtet ist, dem Dienstherrn Auskünfte über eine Krankheit zu erteilen (vgl. auch Ziff. 1.3.4 VV-BeamtR; hierzu auch: BVerwG, B.v. 16.5.2018 - 2 VR 3.18 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 13, juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16 - NVwZ-RR 2017, 300, juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 11.10.2023 - 3 CE 23.1406 - juris Rn. 7).

  • VG Berlin, 23.11.2017 - 28 L 74.17

    Anordnung der ärztlichen Untersuchung eines Beamten zur Feststellung der

    Da sie die Kommunikation mit Ihrer Führungskraft, Herrn G..., vollständig eingestellt haben und auf unser Schreiben vom 02.06.2016 hinsichtlich des Grundes ihrer Erkrankung, welches Sie gerichtlich überprüfen lassen haben (vergleiche OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2016 -OVG 10 S 35.16- und VG Berlin, Beschluss vom 11.7.2016 - VG 28 L 207.16-), keine Reaktion erfolgte, liegen dem Dienstherrn keinerlei Erkenntnisse über den Grund ihrer Arbeitsunfähigkeit vor.

    Neben der direkten Befragung des Beamten (auf freiwilliger Basis) besteht für den Dienstherrn sowohl die Möglichkeit, dem Beamten aufzugeben, die krankheitsbedingten Ursachen für seine Fehlzeiten gegenüber einem Arzt anzugeben (vgl. zur Auskunft direkt an die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 4 S 8.16 -) als auch die Möglichkeit, sich - wie hier - zu einer orientierenden Erstuntersuchung bei einem (Amts-)Arzt vorzustellen (vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2015 - 6 B 150/15 -, juris Rn. 9 und Beschluss vom 21. September 2016 - 6 B 963/16 -, juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - OVG 10 S 35.16 -, juris Rn. 5).

  • VG München, 08.12.2022 - M 5 E 22.5000

    Beamtenrechtliche Untersuchung: Erfolgreiche einstweilige Anordnung auf

    Im Einzelfall kann die Anordnung einer (amts-) ärztlichen Untersuchung allerdings ohne nähere Angaben zu den gesundheitsbedingten Zweifeln an der Dienstfähigkeit des Beamten sowie zu Art und Umfang der Untersuchung rechtmäßig sein, wenn der Dienstherr nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen überhaupt nicht dazu in der Lage ist, die wegen einer länger andauernden Dienstunfähigkeit des Beamten entstandenen Zweifel an dessen Dienstfähigkeit näher zu konkretisieren und auf dieser Grundlage wiederum Art und Umfang der (amts-) ärztlichen Untersuchung in ihren Grundzügen vorzubestimmen, weil der betreffende Beamte trotz vorhergehender Aufforderung der erforderlichen Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht bzw. zumindest nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 18.02.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 11.08.2017 - M 5 E 17.2578 - juris Rn. 34 ff.; OVG NW, B.v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - juris Rn. 20 ff.; siehe auch BVerwG, B.v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18 - juris Rn. 7: Eine Dienstpflicht des Beamten zu konkreter Gesundheitsauskunft besteht jedoch wohl nicht; dazu auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16 - juris Rn. 4).

    Dies wird insbesondere dann angenommen, wenn der betreffende Beamte trotz vorhergehender Aufforderung der erforderlichen Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht bzw. zumindest nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 18.02.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 11.08.2017 - M 5 E 17.2578 - juris Rn. 34 ff.; OVG NW, B.v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - juris Rn. 20 ff.; siehe auch BVerwG, B.v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18 - juris Rn. 7: Eine Dienstpflicht des Beamten zu konkreter Gesundheitsauskunft besteht jedoch wohl nicht; dazu auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16 - juris).

  • VG Potsdam, 10.08.2017 - 2 L 286/17

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung wegen längerfristiger Dienstunfähigkeit

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - OVG 10 S 35.16 -, juris Rn. 4.
  • VG Schleswig, 15.03.2018 - 12 B 19/18

    Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Erlaubnis, der Aufforderung zur

    Grundsätzlich kann der Beamte selbst entscheiden, in welchem Umfang er seine gesundheitliche Situation und etwaige medizinische Unterlagen seinem Dienstherrn gegenüber offenbart, muss allerdings unter Umständen hinnehmen, dass der Dienstherr nach vergeblichen Aufklärungsbemühungen eine (amts-)ärztliche Untersuchung auf einer geringeren tatsächlichen Erkenntnislage anordnen darf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35/16, m.w.N.).
  • VG München, 27.10.2023 - M 5 E 23.2723

    Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Anordnung einer amtsärztlichen

    Eine Dienstpflicht des Beamten zu konkreter Gesundheitsauskunft besteht jedoch wohl nicht (BVerwG, B.v. 16.5.2018 - 2 VR 3.18 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 13, juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16 - NVwZ-RR 2017, 300, juris Rn. 4).
  • OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23

    Amtsärztliche Untersuchung; Beamte; Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Da in Fällen, in denen Beamtinnen oder Beamte sich gegen die Verpflichtung wenden, eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit zu befolgen, die rechtzeitige Durchführung eines Hauptsacheverfahrens aus zeitlichen Gründen regelmäßig nicht in Betracht kommt, führt das einstweilige Rechtsschutzverfahren faktisch zu einer Vorwegnahme der Hauptsache, weshalb eine Halbierung des Auffangwertes nicht angemessen erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16, juris Rn. 6; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0 und Beschl. v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18, https://www.bverwg.de/de/160518B2VR3.18.0; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2022 - 4 S 273/22, juris; OVG SH, Beschl. v. 31.01.2023 - 2 MB 13/22 juris).
  • VG München, 31.07.2018 - M 5 E 18.2781

    Anforderung an die Darlegung von Art und Umfang der Untersuchungsanordnung einer

  • VG München, 11.08.2023 - M 5 E 23.3236

    Amtsärztliche Untersuchung, Allgemeine ärztliche Untersuchung, Psychiatrische

  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 2452/20
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